HZvG 2002 § 11 Freiwillige Weiterversicherung

Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland

Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von