Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.
HZvG 2002 § 11 Freiwillige Weiterversicherung
Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.