Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.
IfSG § 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 1079/20
2. Juni 2022
|
1 S 1079/20 | 2. Juni 2022 |
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 662/20
24. August 2020
|
7 L 662/20 | 24. August 2020 |