Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
IndElAusbV 2007 § 5 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Referenzen
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