IndElAusbV 2007 Anlage 2 (zu § 8)

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1695 - 1705)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
1 2 3 12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Kundenanforderungen analysieren
b)
Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
c)
Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen
d)
Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planen
e)
technische Schnittstellen und Netztopologien klären
f)
Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren
g)
Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
h)
Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten
i)
technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
b)
Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
c)
Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
d)
Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
e)
Netz- und Bussysteme anpassen
f)
Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g)
Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
14 Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme
(§ 7 Abs. 1 Nr. 14)
a)
technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
b)
Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
c)
wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen
d)
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
e)
gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen
f)
Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
g)
Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentieren
h)
Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
i)
Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
j)
bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
a)
Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuern
b)
Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
c)
Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
d)
Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
e)
Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
f)
Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen
g)
Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
h)
Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
i)
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
j)
Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
k)
Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotentiale erfassen
16 Technisches Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)
a)
Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
b)
Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
c)
Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten
d)
Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen
e)
Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
f)
an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken
g)
Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen
h)
vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
i)
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen
17 Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 7 Abs. 1 Nr. 17)
a)
Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten
f)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i)
Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
k)
Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizieren
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Teil B: Zeitliche Gliederung

Berufs-
bild-
position
Teil des Ausbildungsberufsbildes Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und
Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitrahmen in
Monaten
1 2 3 4 Abschnitt 1 1 Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
2 Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
(§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
a)
Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
3 bis 5
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b)
erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen
b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
a)
Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
Zeitrahmen 2 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
2 bis 4
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
e)
Leitungen installieren
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
e)
technische Schnittstellen und Netztopologien klären
g)
Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
i)
technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
b)
Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
Zeitrahmen 3 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
3 bis 4
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d)
Steuerschaltungen analysieren
e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f)
systematische Fehlersuche durchführen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
c)
Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Zeitrahmen 4 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
d)
Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
1 bis 2
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
h)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
10 Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 10)
a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d)
Tools und Testprogramme einsetzen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
d)
Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
2 bis 3
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen
e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
b)
Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
Zeitrahmen 6 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
3 bis 4
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
c)
Störungsmeldungen aufnehmen
14 Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen
und Systeme
(§ 7 Abs. 1 Nr. 14)
a)
technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
b)
Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
c)
wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen
f)
Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
b)
Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
16 Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)
a)
Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
e)
Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
i)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
1 bis 3
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
i)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
7 Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
a)
Kundenanforderungen analysieren
g)
Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
b)
Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
c)
Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
e)
Netz- und Bussysteme anpassen
f)
Beleuchtungssysteme montieren und installieren
g)
Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
g)
Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
i)
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
Zeitrahmen 8 6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
f)
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
3 bis 5
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
c)
Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen
f)
Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
h)
Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
j)
Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
16 Technisches Gebäude-
management
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)
d)
Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen
3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
e)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
j)
Konflikte im Team lösen
2 bis 4
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
g)
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
l)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
12 Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 7 Abs. 1 Nr. 12)
d)
Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planen
h)
Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten
13 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude-
technischen Anlagen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 13)
d)
Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
d)
Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
16 Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)
b)
Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
f)
an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken
g)
Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen
h)
vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
i)
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen
Zeitrahmen 10 5 Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
k)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
3 bis 5
6 Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
k)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
m)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
8 Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
9 Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
11 Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
f)
technische Unterstützung leisten
g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
14 Instandhalten gebäude-
technischer Anlagen
und Systeme
(§ 7 Abs. 1 Nr. 14)
d)
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
e)
gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen
g)
Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentieren
h)
Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
i)
Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
j)
bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken
15 Betreiben von
technischen Systemen
(§ 7 Abs. 1 Nr. 15)
a)
Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuern
c)
Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
e)
Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
f)
Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen
k)
Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen
16 Technisches
Gebäudemanagement
(§ 7 Abs. 1 Nr. 16)
c)
Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten
Zeitrahmen 11 17 Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement
im Einsatzgebiet
(§ 7 Abs. 1 Nr. 17)
a)
Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten
f)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
i)
Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
k)
Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizieren
l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
10 bis 12

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