IndElekAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin

Der Ausbildungsberuf Industrieelektriker/Industrieelektrikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von