(1) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in der
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Fachrichtung Betriebstechnik im Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik, - 2.
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Fachrichtung Geräte und Systeme im Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
(2) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in den Ausbildungsberufen
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Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik, - 2.
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Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme, - 3.
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Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme, - 4.
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Systeminformatiker/Systeminformatikerin, - 5.
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Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik