Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen. Dabei sind regelmäßig Ausbildungsnachweise anzufertigen. Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
IndKfmAusbV 2002 § 7 Berichtsheft
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
Referenzen
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