Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
IndMetMeistV 1997 § 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
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