IndMetMeistV 1997 § 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von