Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Lesen und Anwenden technischer Unterlagen, - 6.
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement, - 7.
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Beraten und Betreuen von Kunden, - 8.
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Benutzerschulungen, - 9.
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Verkauf und Geschäftsprozeß, - 10.
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Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz, - 11.
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Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen, - 12.
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Montieren und Installieren von Infrastruktur, - 13.
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Prüfen der Schutzmaßnahmen, - 14.
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Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken, - 15.
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Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen, - 16.
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Aufstellen von Geräten und Inbetriebnehmen von Systemen, - 17.
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Durchführen von Serviceleistungen, - 18.
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Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen.