Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
InfElekAusbV § 5 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.