InfElekAusbV § 5 Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von