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InhKontrollV Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)

Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 277, S. 22 – 28)

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