Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
Benennung des Prüfungsbereichs, - 2.
Bewertung der schriftlichen Prüfung, - 3.
zur mündlichen Prüfung die Benennung des Themas der Präsentation und deren Bewertung, - 4.
zur mündlichen Prüfung die Bewertung des Fachgesprächs, - 5.
Bewertung der mündlichen Prüfung, - 6.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 7.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 8.
die Gesamtnote in Worten, - 9.
Befreiungen nach § 10.