InsO § 295 Obliegenheiten des Schuldners

Insolvenzordnung

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist

1.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 9 K 763/21
10. September 2021
9 K 763/21 10. September 2021
Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 8 K 2462/19 F (PKH)
21. April 2020
8 K 2462/19 F (PKH) 21. April 2020
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 Ta 209/19
18. Februar 2020
6 Ta 209/19 18. Februar 2020
Beschluss vom Landgericht Hamburg (30. Zivilkammer) - 330 T 56/18
24. Mai 2019
330 T 56/18 24. Mai 2019
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 1 K 1519/18
28. März 2019
1 K 1519/18 28. März 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 167/18
18. Juli 2018
XII ZB 167/18 18. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 78/17
12. Juli 2018
IX ZB 78/17 12. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 43/17
14. Juni 2018
IX ZB 43/17 14. Juni 2018
Beschluss vom Landgericht Hamburg - 330 T 10/18
28. Mai 2018
330 T 10/18 28. Mai 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 60/16
12. April 2018
IX ZB 60/16 12. April 2018