Die verpflichtete Person kann mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel über die Erstattung von Verfahrenskosten auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Erlass des Titels entstanden sind.
IntFamRVG § 25 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch
Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
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Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 148/14
8. April 2015
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XII ZB 148/14 | 8. April 2015 |