Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
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InvestAusbV § 6 Berichtsheft
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau
Referenzen
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