Die Überstellung darf, außer im Falle des § 32, nur bewilligt werden, wenn das Gericht sie für zulässig erklärt hat.
IStGHG § 6 Bewilligung der Überstellung
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.