ITKTAusbV Anlage 1 Teil B (zu § 5)

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1759 - 1760)

1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
4.2
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
4.3
Anwendungssoftware,
5.3
Installieren und Konfigurieren,
6.2
ergonomische Geräteaufstellung, Lernziele b und c,
7.1
Montagetechnik,
7.2
Stromversorgung, Schutzmaßnahmen, Lernziele c, d, e und g,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.1
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
2.4
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.5
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
5.2
Programmiertechniken
zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
2.2
betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
3.1
Informieren und Kommunizieren,
3.2
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3
Teamarbeit
zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
2.2
betriebliche Organisation, Lernziel d,
2.3
Beschaffung,
2.4
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
2.5
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
3.2
Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
4.1
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
5.1
Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
2.4
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
2.5
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
3.1
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.4
Netze, Dienste,
7.2
Stromversorgung, Schutzmaßnahmen, Lernziele a, b, f und h bis k,
7.4
Netzwerke
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
3.1
Informieren und Kommunizieren, Lernziel a,
3.2
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
3.3
Teamarbeit
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.4
Datenschutz und Urheberrecht,
5.5
Systempflege,
6.1
Systemkomponenten,
6.2
ergonomische Geräteaufstellung, Lernziel a,
7.3
Datensicherheit, Hard- und Softwaretests,
9.
Instandhaltung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
8.
Serviceleistungen
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
9.
Instandhaltung
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
10.
Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
2.5
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
3.
Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
5.1
Ist-Analyse und Konzeption,
6.
Systemtechnik,
7.
Installation
fortzuführen.

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