JI-RL
RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES — vom 27. April 2016 — zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung ode
- Art. 1 Gegenstand und Ziele
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 5 Fristen für die Speicherung und Überprüfung
- Art. 6 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- Art. 7 Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- Art. 8 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 9 Besondere Verarbeitungsbedingungen
- Art. 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Art. 12 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art. 13 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- Art. 14 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 15 Einschränkung des Auskunftsrechts
- Art. 16 Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 17 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Art. 18 Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
- Art. 19 Pflichten des Verantwortlichen
- Art. 20 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 21 Gemeinsam Verantwortliche
- Art. 22 Auftragsverarbeiter
- Art. 23 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art. 24 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 25 Protokollierung
- Art. 26 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Art. 27 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art. 28 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- Art. 29 Sicherheit der Verarbeitung
- Art. 30 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Art. 31 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art. 32 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Art. 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art. 34 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art. 35 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 36 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art. 37 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art. 38 Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art. 39 Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- Art. 40 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- Art. 41 Aufsichtsbehörde
- Art. 42 Unabhängigkeit
- Art. 43 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Art. 44 Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Art. 45 Zuständigkeit
- Art. 46 Aufgaben
- Art. 47 Befugnisse
- Art. 48 Meldung von Verstößen
- Art. 49 Tätigkeitsbericht
- Art. 50 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 51 Aufgaben des Ausschusses
- Art. 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art. 53 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art. 54 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art. 55 Vertretung von betroffenen Personen
- Art. 56 Recht auf Schadenersatz
- Art. 57 Sanktionen
- Art. 58 Ausschussverfahren
- Art. 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
- Art. 60 Bestehende Unionsrechtsakte
- Art. 61 Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
- Art. 62 Berichte der Kommission
- Art. 63 Umsetzung
- Art. 64 Inkrafttreten
- Art. 65 Adressaten