JVEG
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeugin
- Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
- § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
- § 3 Vorschuss
- § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
- § 4a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 4c Rechtsbehelfsbelehrung
- § 5 Fahrtkostenersatz
- § 6 Entschädigung für Aufwand
- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
- § 8 Grundsatz der Vergütung
- § 8a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
- § 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher
- § 10 Honorar für besondere Leistungen
- § 11 Honorar für Übersetzungen
- § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
- § 13 Besondere Vergütung
- § 14 Vereinbarung der Vergütung
- § 15 Grundsatz der Entschädigung
- § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 18 Entschädigung für Verdienstausfall
- § 19 Grundsatz der Entschädigung
- § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 22 Entschädigung für Verdienstausfall
- § 23 Entschädigung Dritter
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
- Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
- Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1)
- Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 11.10.2016 I 2222 (Stand)
Versionen
- 11. Oktober 2016 (ausgewählt)