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KapErhStG § 3 Anschaffungskosten nach Kapitalerhöhung

Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte und der auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Anteilsrechte ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapital verteilt werden.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof - IX R 19/21
26. September 2023
IX R 19/21 26. September 2023
Urteil vom Thüringer Finanzgericht (1. Senat) - 1 K 89/16
16. Juni 2021
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Urteil vom Bundesfinanzhof (9. Senat) - IX R 24/09
9. November 2010
IX R 24/09 9. November 2010
Urteil vom Finanzgericht Köln - 8 K 335/07
26. Mai 2009
8 K 335/07 26. Mai 2009
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 2 K 172/05
26. März 2008
2 K 172/05 26. März 2008
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 9 K 227/98
2. März 2007
9 K 227/98 2. März 2007