Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.
KapMuG 2012 § 7 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.