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KapMuG 2012 § 7 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.

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