Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

KäseV § 29 Besondere Zubereitungen

Käseverordnung

Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf

1.
Käse-Fondue-Zubereitungen,
2.
Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von