Für die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der Kosten zu verlangen, die für die Gewinnung des weitergegebenen Vermehrungsmaterials entstanden sind.
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KCanG § 25 Selbstkostendeckung
Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (7. Kammer) - 7 K 1861/25
19. September 2025
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7 K 1861/25 | 19. September 2025 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (14. Zivilsenat) - 14 W 92/24 (Wx)
25. April 2025
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14 W 92/24 (Wx) | 25. April 2025 |