Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.
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KCanG § 39 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
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