Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
KEPFachAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.