Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
KEPFachAusbV § 6 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.