Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
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Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse, - 7.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen, - 8.
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Formgebung und Veredlung, - 9.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 10.
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Trocknen und Brennen, - 11.
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Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, - 12.
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Modelle und Formen entwerfen, - 13.
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Einsetzen von Werkstoffen und Hilfsmitteln für den Modell-, Einrichtungs- und Formenbau, - 14.
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Herstellen von Werkstücken aus Metall, - 15.
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Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Gips, - 16.
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Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Kunststoffen, - 17.
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Herstellen von Formen, - 18.
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Trocknen und Lagern.