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KFBauMechAusbV § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung vom 10. Juni 2014 (BGBl. I S. 714) außer Kraft.

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