(§ 4 Nr. 1)
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben - b)
-
Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern - c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - d)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen - e)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen - c)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln - d)
-
Fachinformationen nutzen - e)
-
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären - f)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 4 Nr. 1.4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Nr. 1.5)
- a)
-
Ziele, Aufgaben und Instrumente des betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern - b)
-
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen - c)
-
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
(§ 4 Nr. 2)
(§ 4 Nr. 2.1)
- a)
-
betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen - b)
-
interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten - c)
-
Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
(§ 4 Nr. 2.2)
- a)
-
Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln - b)
-
Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten - c)
-
Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen - d)
-
Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen - e)
-
erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
(§ 4 Nr. 2.3)
- a)
-
bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken - b)
-
Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen - c)
-
Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
(§ 4 Nr. 3)
(§ 4 Nr. 3.1)
- a)
-
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern - b)
-
externe und interne Netze und Dienste nutzen - c)
-
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten - d)
-
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - e)
-
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen - f)
-
unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen - g)
-
rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
(§ 4 Nr. 3.2)
- a)
-
bürowirtschaftliche Abläufe gestalten - b)
-
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren - c)
-
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen - d)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - e)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
(§ 4 Nr. 3.3)
- a)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - b)
-
an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden - c)
-
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren - d)
-
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten - e)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
(§ 4 Nr. 3.4)
- a)
-
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
-
Kundenkontakte nutzen und pflegen - c)
-
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten - d)
-
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden - e)
-
Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
(§ 4 Nr. 4)
(§ 4 Nr. 4.1)
- a)
-
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen - b)
-
Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln - c)
-
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen - d)
-
bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
(§ 4 Nr. 4.2)
- a)
-
den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren - b)
-
Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen - c)
-
bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen - d)
-
Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten - e)
-
zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen - f)
-
Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
(§ 4 Nr. 5)
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben - b)
-
branchenspezifische Kontenpläne anwenden - c)
-
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten - d)
-
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten - e)
-
Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und im Rechnungswesen berücksichtigen - f)
-
am Umsatzsteuerverfahren mitwirken - g)
-
Bestands- und Erfolgskonten führen
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern - b)
-
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen - c)
-
Leistungen bewerten und verrechnen - d)
-
Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
(§ 4 Nr. 5.3)
- a)
-
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden - b)
-
betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten - c)
-
Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
(§ 4 Nr. 5.4)
- a)
-
unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten - b)
-
bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
(§ 4 Nr. 6)
- a)
-
an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken - b)
-
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten - c)
-
Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen - d)
-
an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken - e)
-
bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten - f)
-
Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken
(§ 4 Nr. 7)
- a)
-
Aufgaben, Organisation und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens und dessen Einordnung in das System sozialer Sicherung beschreiben - b)
-
über Aufgaben, Organisation und Leistungen von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere des ambulanten, stationären und teilstationären Bereichs Auskunft geben und Schnittstellen darstellen - c)
-
Gliederung und Aufgaben der Sozialversicherungsträger, insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung erläutern - d)
-
sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen betriebsbezogen anwenden - e)
-
Regelungen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung im Gesundheitswesen, insbesondere bezogen auf Anordnungs- und Durchführungsverantwortung und Schweigepflicht anwenden - f)
-
Berufsqualifikationen der Gesundheitsfachberufe unterscheiden - g)
-
Auswirkungen internationaler Entwicklungen des Gesundheitswesens, insbesondere in der Europäischen Union, bei der Durchführung betrieblicher Aufgaben beachten
(§ 4 Nr. 8)
- a)
-
medizinische Fachsprache anwenden - b)
-
medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben erfassen, auswerten und archivieren - c)
-
medizinische und pflegerische Dokumentationssysteme gemäß rechtlicher und betrieblicher Regelungen nutzen, spezifische Regelungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen anwenden - d)
-
Aufgaben des betrieblichen Berichtswesens erklären und betriebsübliche sowie rechtlich vorgeschriebene Statistiken erstellen
(§ 4 Nr. 9)
- a)
-
die Beschaffung und Lagerhaltung von Arzneimittel, medizinischen Materialien, insbesondere Heil- und Hilfsmittel veranlassen; Verfalldaten und einschlägige rechtliche Vorschriften sowie branchen- und betriebsübliche Grundsätze berücksichtigen - b)
-
Logistik des Materialeinsatzes innerhalb des Betriebes, insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel, planen, organisieren und dokumentieren - c)
-
die Entsorgung von Verpackungen, medizinischen und pharmazeutischen Produkten sowie Sonderabfällen unter Berücksichtigung der spezifischen Rechtsvorschriften veranlassen und sicherstellen
(§ 4 Nr. 10)
- a)
-
beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen rechtliche Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen, berücksichtigen - b)
-
Zusatz- und Wahlleistungen zielgruppenorientiert anbieten und vermarkten
(§ 4 Nr. 11)
(§ 4 Nr. 11.1)
- a)
-
spezielle Finanzierungs- und Vergütungsarten im Gesundheitswesen und ihre Unterschiede in den einzelnen Versorgungsbereichen erläutern - b)
-
bei der Vorbereitung von Finanzierungs- und Vergütungsverhandlungen des Betriebes mitwirken - c)
-
Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwenden sowie zweckgebundene Finanzmittel einsetzen - d)
-
an Zulassungsverfahren mitarbeiten, dabei verwaltungsrechtliche Vorschriften berücksichtigen - e)
-
Bestimmungen der Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung beachten
(§ 4 Nr. 11.2)
- a)
-
rechtliche Grundlagen der Leistungserbringung berücksichtigen - b)
-
Kundendaten für die Leistungsabrechnung dokumentieren und aufbereiten - c)
-
Leistungsansprüche der Kunden feststellen, abgrenzen und bei der Abrechnung berücksichtigen; zuständige Kostenträger ermitteln - d)
-
erbrachte Leistungen für die Kostenträger erfassen - e)
-
Abrechnungen durchführen, prüfen, weiterleiten und auswerten; dabei Schnittstellen zu anderen Bereichen im Betrieb beachten - f)
-
betriebsspezifische Abrechnungssystematik anwenden - g)
-
Datentransfer an Kostenträger und Abrechnungsstellen gesichert und zugriffsgeschützt durchführen - h)
-
Informationen aus den Dokumentationssystemen auf der Grundlage rechtlicher und betrieblicher Regelungen für die Abrechnung nutzen
(§ 4 Nr. 11.3)
- a)
-
die spezielle Buchführungspflicht im Gesundheitswesen erläutern sowie betriebsspezifische Rechtsgrundlagen der Buchführung anwenden - b)
-
an der Vorbereitung des Jahresabschlusses mitwirken - c)
-
Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen in Abhängigkeit von der Einrichtung anwenden
(§ 4 Nr. 12)
- a)
-
rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen betriebsbezogen umsetzen - b)
-
verschiedene Qualitätsmanagementsysteme des Gesundheitswesens anhand von Beispielen unterscheiden - c)
-
Maßnahmen des Qualitätsmanagement im Betrieb anwenden und deren Einhaltung überprüfen
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen/zur Kauffrau im Gesundheitswesen
- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, - 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
-
Qualitätsmanagement, Lernziel a, - 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel a, - 3.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.2
-
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f, - 1.4
-
Umweltschutz, - 3.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis c und e, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele ab und b, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.2
-
Beschaffung, Lernziele c und d, - 2.3
-
Dienstleistungen, Lernziel a, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d, - 4.1
-
Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c, - 7.
-
Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens, Lernziele a bis c und f, - 8.
-
medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.3
-
Dienstleistungen, Lernziele b und c, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b, - 4.1
-
Märkte, Zielgruppen, Lernziel d, - 4.2
-
Verkauf, - 10.
-
Marketing im Gesundheitswesen
-
- 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d, - 4.1
-
Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.5
-
Qualitätsmanagement, Lernziele b und c, - 2.2
-
Beschaffung, Lernziele b und e, - 3.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziel e, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und d, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele a, c und d, - 9.
-
Materialwirtschaft
-
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.4
-
Umweltschutz, - 2.2
-
Beschaffung, Lernziele c und d, - 3.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel b, - 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d, f und g, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele c und d, - 5.4
-
Finanzierung, Lernziel a, - 7.
-
Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens, Lernziele d, e und g, - 11.1
-
Finanzierung im Gesundheitsbereich, Lernziele a und e, - 11.2
-
Leistungsabrechnung, Lernziele a bis d, - 11.3
-
Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich, Lernziel a, - 12.
-
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Lernziel a und b,
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 11.1
-
Finanzierung im Gesundheitsbereich, Lernziele b bis d, - 11.2
-
Leistungsabrechnung, Lernziele e bis h, - 11.3
-
Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich, Lernziele b und c,
-
- 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, - 11.2
-
Leistungsabrechnung, Lernziele a bis d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel c, - 2.2
-
Beschaffung, Lernziel a, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c und e, - 5.3
-
Controlling, - 5.4
-
Finanzierung, Lernziel b,
-
- 2.3
-
Dienstleistungen, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und d, - 4.2
-
Verkauf, - 10.
-
Marketing im Gesundheitswesen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
-
- 12.
-
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Lernziel c,
-
- 1.5
-
Qualitätsmanagement, - 7.
-
Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens, - 8.
-
medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz, - 9.
-
Materialwirtschaft