(§ 16 Nr. 1)
(§ 16 Nr. 1.1)
- a)
-
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben - b)
-
Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern - c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - d)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen - e)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
(§ 16 Nr. 1.2)
- a)
-
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen - c)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln - d)
-
Fachinformationen nutzen - e)
-
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären - f)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
(§ 16 Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 16 Nr. 1.4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 16 Nr. 1.5)
- a)
-
Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele erläutern - b)
-
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen - c)
-
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
(§ 16 Nr. 2)
(§ 16 Nr. 2.1)
- a)
-
betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen - b)
-
interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten - c)
-
Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
(§ 16 Nr. 2.2)
- a)
-
Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln - b)
-
Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten - c)
-
Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen - d)
-
Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen - e)
-
erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
(§ 16 Nr. 2.3)
- a)
-
bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken - b)
-
Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen - c)
-
Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
(§ 16 Nr. 3)
(§ 16 Nr. 3.1)
- a)
-
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern - b)
-
externe und interne Netze und Dienste nutzen - c)
-
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten - d)
-
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - e)
-
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen - f)
-
unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen - g)
-
rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
(§ 16 Nr. 3.2)
- a)
-
bürowirtschaftliche Abläufe gestalten - b)
-
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren - c)
-
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen - d)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - e)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
(§ 16 Nr. 3.3)
- a)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - b)
-
an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden - c)
-
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren - d)
-
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten - e)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
(§ 16 Nr. 3.4)
- a)
-
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
-
Kundenkontakte nutzen und pflegen - c)
-
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten - d)
-
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden - e)
-
Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
(§ 16 Nr. 4)
(§ 16 Nr. 4.1)
- a)
-
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen - b)
-
Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln - c)
-
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen - d)
-
bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
(§ 16 Nr. 4.2)
- a)
-
den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren - b)
-
Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen - c)
-
bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen - d)
-
Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten - e)
-
zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen - f)
-
Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
(§ 16 Nr. 5)
(§ 16 Nr. 5.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben - b)
-
branchenspezifische Kontenpläne anwenden - c)
-
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten - d)
-
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten - e)
-
Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und Steuerarten berücksichtigen - f)
-
am Umsatzsteuerverfahren mitwirken - g)
-
Bestands- und Erfolgskonten führen
(§ 16 Nr. 5.2)
- a)
-
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern - b)
-
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen - c)
-
Leistungen bewerten und verrechnen - d)
-
Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
(§ 16 Nr. 5.3)
- a)
-
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden - b)
-
betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten - c)
-
Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
(§ 16 Nr. 5.4)
- a)
-
unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten - b)
-
bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
(§ 16 Nr. 6)
- a)
-
an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken - b)
-
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten - c)
-
Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen - d)
-
an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken - e)
-
bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten - f)
-
Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken
(§ 16 Nr. 7)
(§ 16 Nr. 7.1)
- a)
-
Bedeutung, Aufgaben und Bereiche des branchenspezifischen Veranstaltungsmarktes in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen - b)
-
wirtschaftliche Grunddaten des Marktsegmentes beschaffen und für Veranstaltungskonzepte nutzen - c)
-
die regionalwirtschaftliche Bedeutung und Funktion des eigenen Marktsegmentes bewerten - d)
-
branchenspezifische Veranstaltungsformen anhand typischer Merkmale unterscheiden - e)
-
die Leistungen der Unternehmen im branchenspezifischen Veranstaltungsmarkt unterscheiden - f)
-
Leistungen von Wirtschaftsverbänden und Fachorganisationen nutzen
(§ 16 Nr. 7.2)
- a)
-
Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marketinginstrumente für Veranstaltungen begründen - b)
-
Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit umsetzen - c)
-
Zielgruppen unterscheiden; an der Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten für Veranstaltungen mitwirken - d)
-
Möglichkeiten von Werbekooperationen und Sponsoring nutzen
(§ 16 Nr. 7.3)
- a)
-
Art und Form der Veranstaltung an den Bedürfnissen des Kunden ausrichten - b)
-
eigene und fremde Dienstleistungen zu einem Leistungspaket bündeln und anbieten - c)
-
Vertragskonditionen aushandeln und in Standardverträge aufnehmen
(§ 16 Nr. 8)
- a)
-
inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden - b)
-
Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinieren - c)
-
Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten - d)
-
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren
(§ 16 Nr. 9)
(§ 16 Nr. 9.1)
- a)
-
an der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten mitwirken - b)
-
Veranstaltungspläne, insbesondere Ablauf- und Regiepläne, erstellen - c)
-
Aufgaben und Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten identifizieren und koordinieren
(§ 16 Nr. 9.2)
- a)
-
Raumangebot und -verfügbarkeit unter Berücksichtigung der Veranstaltungsziele ermitteln und eine Auswahl treffen - b)
-
Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Raumangebotes auf der Basis von Hallen- und Bestuhlungsplänen bewerten und Entscheidungen treffen - c)
-
Bedarf an internen und externen Personaldienstleistungen für die Veranstaltung ermitteln - d)
-
veranstaltungsbezogene Personaleinsatzpläne erstellen - e)
-
Fremdleistungen in das Veranstaltungskonzept integrieren, insbesondere Logistik, Catering, Technik, Gestaltung, Medien, Ver- und Entsorgung
(§ 16 Nr. 9.3)
- a)
-
Kosten- und Erlöspläne erstellen und überwachen - b)
-
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten erschließen, insbesondere Sponsoring und Medienpartnerschaften
(§ 16 Nr. 10)
(§ 16 Nr. 10.1)
- a)
-
die Installation von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen überwachen - b)
-
Personal einweisen und Personaleinsatz überwachen - c)
-
Veranstaltungsproben organisieren und an deren Abnahme mitwirken - d)
-
Mitwirkende betreuen
(§ 16 Nr. 10.2)
- a)
-
Einlasskontrolle und Besucherregistrierung überwachen - b)
-
Besucherbetreuung überwachen
(§ 16 Nr. 10.3)
- a)
-
Einhaltung des Ablaufplanes sicherstellen, bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten - b)
-
Beschwerden und Reklamationen annehmen und Lösungen anbieten - c)
-
bei veränderten Anforderungen erforderliche Maßnahmen veranlassen
(§ 16 Nr. 10.4)
- a)
-
den Abbau von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen sicherstellen - b)
-
an der ordnungsgemäßen Übergabe der Veranstaltungsstätte mitwirken - c)
-
Sofortzahlungen an Dienstleister und Mitwirkende vorbereiten und bearbeiten
(§ 16 Nr. 11)
(§ 16 Nr. 11.1)
- a)
-
Erreichen des Veranstaltungszieles kontrollieren; Soll-Ist-Vergleiche durchführen - b)
-
Ergebnisse der Veranstaltung ermitteln, auswerten, dokumentieren und präsentieren - c)
-
Prozessabläufe der Leistungserbringung analysieren und Folgerungen für künftige Veranstaltungen ziehen
(§ 16 Nr. 11.2)
- a)
-
Nachkalkulationen durchführen - b)
-
interne und externe Endabrechnungen erstellen - c)
-
steuer- und abgabenrechtliche Nachbereitungen vornehmen
(§ 16 Nr. 12)
(§ 16 Nr. 12.1)
- a)
-
räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten im Hinblick auf Sicherheit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen beurteilen; Genehmigungen einholen; technische Prüfungen veranlassen - b)
-
akustische Emissionsgrenzwerte berücksichtigen - c)
-
vorbeugende Maßnahmen gegen Gefahren, insbesondere gegen Unfälle und Brände, veranlassen - d)
-
veranstaltungsbezogenes Baurecht anwenden
(§ 16 Nr. 12.2)
- a)
-
technische Pläne für Veranstaltungsstätten, Beleuchtung und Beschallung lesen - b)
-
Sicherstellung der Energieversorgung veranlassen - c)
-
Einsatzmöglichkeiten pyrotechnischer Effekte erläutern - d)
-
veranstaltungstechnische Fachbegriffe anwenden - e)
-
Einsatzmöglichkeiten audiovisueller Medien berücksichtigen
(§ 16 Nr. 13)
- a)
-
veranstaltungsspezifische haftungs- und versicherungsrechtliche Regelungen beachten - b)
-
veranstaltungsspezifische Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Verwertungsgesellschaftengesetzes anwenden - c)
-
abgaberechtliche Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes anwenden - d)
-
steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere zur beschränkten Steuerpflicht, bei der Zusammenarbeit mit Künstlern und Produktionsgesellschaften beachten
(§ 16 Nr. 14)
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/ zur Veranstaltungskauffrau
- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, - 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
-
Qualitätsmanagement, Lernziel a, - 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel a, - 3.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.2
-
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f, - 1.4
-
Umweltschutz, - 3.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis c und e, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a und b, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f, - 13.
-
rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.2
-
Beschaffung, Lernziele c und d, - 2.3
-
Dienstleistungen, Lernziel a, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d, - 4.1
-
Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c, - 7.1
-
Veranstaltungsmarkt, Lernziele a, d bis f, - 8.
-
Methoden des Projektmanagements, Lernziel a, - 9.1
-
Veranstaltungskonzeption, Lernziele a und b, - 10.1
-
Vorphase, Aufbau, Lernziele a und d, - 10.2
-
Veranstaltungsbeginn, - 12.1
-
Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziel c, - 12.2
-
Einsatz von Veranstaltungstechnik, Lernziel d, - 14.
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 1.5
-
Qualitätsmanagement, Lernziele b und c, - 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel b, - 2.3
-
Dienstleistungen, Lernziele b und c, - 3.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziel e, - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und d, - 4.2
-
Verkauf, - 7.3
-
kundenorientierte Leistungsangebote, - 8.
-
Methoden des Projektmanagements, Lernziele b und c, - 9.1
-
Veranstaltungskonzeption, Lernziel c,
-
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.4
-
Umweltschutz, - 3.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele b und d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d, f und g, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele c und d, - 5.4
-
Finanzierung, Lernziel a, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele a, c und d, - 9.3
-
Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel a, - 11.2
-
finanzielle Abwicklung, Lernziel c, - 13.
-
rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele b und d,
-
- 3.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 6.
-
Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.2
-
Beschaffung, Lernziele b und e, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b, - 4.1
-
Märkte und Zielgruppen, Lernziel d, - 7.1
-
Veranstaltungsmarkt, Lernziele b und c, - 7.2
-
veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziele a bis c, - 9.2
-
Rahmenbedingungen, Lernziele a bis d, - 10.4
-
Veranstaltungsende, Lernziel a, - 12.1
-
Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziele a, b und d, - 12.2
-
Einsatz von Veranstaltungstechnik, Lernziele a bis c und e, - 14.
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
-
- 4.1
-
Märkte, Zielgruppen, Lernziel c, - 7.1
-
Veranstaltungsmarkt, Lernziel f,
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.1
-
betriebliche Organisation, Lernziel c, - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c und e, - 5.3
-
Controlling, Lernziel a, - 13.
-
rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel a,
-
- 1.5
-
Qualitätsmanagement, - 2.3
-
Dienstleistungen - 3.3
-
Teamarbeit und Kooperation - 3.4
-
kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a, b und d, - 4.2
-
Verkauf, - 7.3
-
kundenorientierte Leistungsangebote
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 5.3
-
Controlling, Lernziele b und c, - 5.4
-
Finanzierung, Lernziel b, - 9.3
-
Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel b, - 11.1
-
Erfolgskontrolle und Dokumentation, - 11.2
-
finanzielle Abwicklung, Lernziele a und b,
-
- 3.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.1
-
betriebliches Rechnungswesen, - 5.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, - 9.3
-
Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel a, - 13.
-
rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele c und d,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 2.2
-
Beschaffung, Lernziel a, - 7.2
-
veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziel d, - 8.
-
Methoden des Projektmanagements, Lernziel d, - 9.2
-
Rahmenbedingungen, Lernziel e, - 10.1
-
Vorphase, Aufbau, Lernziele b und c, - 10.3
-
Programmablauf, - 10.4
-
Veranstaltungsende, Lernziele b und c,
-
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.1
-
Märkte und Zielgruppen, Lernziel d, - 7.1
-
Veranstaltungsmarkt, Lernziel f, - 7.2
-
veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziele a bis c, - 9.1
-
Veranstaltungskonzeption, - 10.4
-
Veranstaltungsende, Lernziel a, - 12.1
-
Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziele a bis c, - 12.2
-
Einsatz von Veranstaltungstechnik, - 14.
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben