- I.
Tarifarten Die Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen: - Tarifart 1 =
Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. - Tarifart 2 =
Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. - Tarifart 3 =
Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. - Tarifart 4 =
Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.
In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen. - II.
Wagnisstärke Soweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen. Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen. - III.
Besondere Gefahrenmerkmale In der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen: Tarifart 1 und 2 - a)
Dienstgrad (Geschlecht) - 0 =
für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht - 1 =
Offiziere männlich - 2 =
Offiziere weiblich ohne Berücksichtigung des Familienstandes - 3 =
Zivilisten männlich - 4 =
Zivilisten weiblich ohne Berücksichtigung des Familienstandes - 5 =
E 8 bis E 9 - 6 =
E 5 bis E 7 - 7 =
E 4 - 8 =
E 1 bis E 3
Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). - b)
Familienstand - 0 =
keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4) - 1 =
ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend - 2 =
verheiratet.
- c)
Alter des Versicherungsnehmers - 1 =
unter 21 Jahre, - 2 =
21 bis unter 25 Jahre - 3 =
25 Jahre und älter
Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). - d)
Baujahrklasse des Fahrzeugs - 1 =
unter 5 Jahre alt - 2 =
5 Jahre bis unter 10 Jahre alt - 3 =
10 Jahre und mehr Jahre alt.
Tarifart 3 - a)
Dienstgrad (Geschlecht) - 0 =
für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht - 1 =
Offiziere und Zivilisten männlich - 2 =
Sergeanten - 3 =
Korporäle - 4 =
LAC's
Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln. - b)
Familienstand - 1 =
ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend - 2 =
verheiratet.
- c)
Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.- d)
Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.
Tarifart 4 Alter des Versicherungsnehmers - 2 =
unter 25 Jahre - 3 =
25 Jahre und älter.
- IV.
Schadenklassen Das Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen. - V.
Summenergebnisse Aus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden: - 1a)
für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe - 1b)
für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe - 1c)
für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe - 1d)
für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe - 2.
für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe - 3a)
für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer - 3b)
für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer - 3c)
für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer - 3d)
für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer - 3e)
für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1), für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer - 4.
für die einzelne Wagnis-Kennziffer - 5.
für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.
- VI.
Wagnis-Kennziffern Sofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.
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KfzVersNATOStatAnO Art 1
Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen
Referenzen
- Anlage 2 5x (nicht zugeordnet)
- § 10 Absatz 2 1x (nicht zugeordnet)
- Anlage 1 2x (nicht zugeordnet)