Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre
Krankenhausleistungen
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2KrankenhausleistungenAbschnitt 2Vergütung der Krankenhausleistungen§ 3Grundlagen§ 4Vereinbarung eines Erlösbudgets§ 5Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen§ 6Vereinbarung sonstiger EntgelteAbschnitt 3Entgeltarten und Abrechnung§ 7Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen§ 8Berechnung der EntgelteAbschnitt 4Vereinbarungsverfahren§ 9Vereinbarung auf Bundesebene§ 10Vereinbarung auf Landesebene§ 11Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus§ 12Vorläufige Vereinbarung§ 13Schiedsstelle§ 14Genehmigung§ 15LaufzeitAbschnitt 5Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen§ 16(weggefallen)§ 17Wahlleistungen§ 18Belegärzte§ 19Kostenerstattung der ÄrzteAbschnitt 6Sonstige Vorschriften§ 20Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene§ 21Übermittlung und Nutzung von Daten