Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
KJPsychTh-APrV § 21 Approbationsurkunde
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.