KJPsychTh-APrV § 21 Approbationsurkunde

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.

Referenzen

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