Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

KlagRegV 2012 Eingangsformel

Verordnung über das Musterverfahrensregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Auf Grund des § 4 Absatz 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182) verordnet das Bundesministerium der Justiz:

Referenzen

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.