Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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KlauenPflPrV § 19 Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
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