(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge in seinem Aufgabenbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
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Tierschutzrecht, - 2.
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Arzneimittelrecht, Umgang mit Bioziden, - 3.
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Viehverkehrsverordnung, - 4.
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Qualitätssicherung und Dokumentation, - 5.
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Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsrecht, - 6.
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Leistungsbeschreibung und Abrechnung.
(3) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe praxisbezogene Fragestellungen aus den in Absatz 2 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.