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KonsG § 25e Auslagen

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (34. Kammer) - 34 K 40/23
24. Juni 2024
34 K 40/23 24. Juni 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (34. Kammer) - 34 A 87.05
26. Juli 2010
34 A 87.05 26. Juli 2010