KonstPrV Anlage (zu § 7 Abs. 3)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin

(Inhalt: nicht erfaßtes Muster eines Zeugnisses
Fundstelle: BGBl. I 1994, 1160 - 1161)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von