Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.
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KonzVgV § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 218/18
6. Juni 2019
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2 U 218/18 | 6. Juni 2019 |