(§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen - e)
-
berufsbezogene Hygienebestimmungen und -vorschriften beachten - f)
-
kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen beachten und anwenden - g)
-
ergonomische Gesichtspunkte bei Planung und Durchführung der Arbeit einhalten
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
- a)
-
Apparate und Instrumente unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Bedienungsanleitung auswählen, bedienen und einsetzen
- b)
-
Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- und Pflegemittel insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und der Belange des Umweltschutzes auswählen und einsetzen - c)
-
Apparate und Instrumente desinfizieren, reinigen, sterilisieren und pflegen - d)
-
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen organisieren und sauber halten
(§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
- a)
-
betriebliches Dienstleistungsangebot beschreiben - b)
-
Waren und Dienstleistungen in ihrer Wirkungsweise unterscheiden, präsentieren und verkaufen - c)
-
betriebliche Arbeits- und Organisationssysteme, insbesondere Bedienungszettel, Kasse, Kundenkartei und Terminplan handhaben
- d)
-
Preise kalkulieren und auszeichnen - e)
-
Waren und Material bestellen, lagern und Bestände pflegen - f)
-
Inventur durchführen
- a)
-
Kunden empfangen und Kundenwünsche ermitteln - b)
-
Regeln des Datenschutzes beachten
- c)
-
Kunden unter Berücksichtigung des Warenangebotes, der betrieblichen Serviceleistungen sowie Maßnahmen der Gesundheitsprophylaxe beraten - d)
-
kundenorientierte Gespräche unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsprofils und kundenpsychologischer Grundsätze bei Behandlung, Beratung und Verkauf planen, führen und nachbereiten - e)
-
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
(§ 4 Abs. 1 Nr. 8)
- a)
-
Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen
- b)
-
Hautreinigungs- und -pflegemittel auswählen und nach Behandlungsplan dosieren - c)
-
Hautzonen mit verschiedenen Methoden reinigen
- d)
-
individuellen Behandlungsplan insbesondere unter Berücksichtigung der Hautverträglichkeit erstellen
- e)
-
Hautveränderungen erkennen sowie kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen bestimmen und entfernen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 9)
- a)
-
Pflegemittel für unterschiedliche Körperzonen, insbesondere für Gesicht, Hände, Nacken und Füße auswählen und nach Behandlungsplan anwenden
- b)
-
Methoden der Haarentfernung unterscheiden - c)
-
nicht permanente Haarentfernungsmethoden auswählen und anwenden
- d)
-
Aromen und Düfte zur Unterstützung kosmetischer Angebote und Maßnahmen einsetzen
- e)
-
Verfahren und Techniken zur Gesichts- und Körperpflege auswählen und anwenden
- f)
-
Packungen, Dampfbäder, Masken und Kompressen unter Beachtung möglicher Unverträglichkeitsreaktionen anfertigen, auftragen; Nachbehandlungen durchführen - g)
-
Methoden der Heliotherapie in ihrer Anwendungs- und Wirkungsweise unterscheiden - h)
-
betriebsübliche Verfahren der Heliotherapie anwenden
- i)
-
Zustand der Fingernägel beurteilen - k)
-
Verfahren und Techniken zur Hand- und Nagelpflege auswählen und anwenden - l)
-
Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten
- m)
-
Haut- und Nagelveränderungen behandeln - n)
-
Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben
- o)
-
Zustand der Zehennägel beurteilen - p)
-
Verfahren und Techniken zur Fuß- und Nagelpflege auswählen und anwenden - q)
-
Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten
- r)
-
vorbeugende Maßnahmen, insbesondere gegen Mykose planen und durchführen - s)
-
Haut- und Nagelveränderungen behandeln - t)
-
Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 10)
- a)
-
Farb- und Typberatung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Kundentypologie und aktueller Trends durchführen
- b)
-
Verfahren, Techniken und Arbeitsmaterialien zur dekorativen Gestaltung der Haut und der Nägel auswählen und anwenden - c)
-
Wimpern und Augenbrauen unter Anwendung verschiedener Techniken, insbesondere durch Formen und Färben gestalten
- d)
-
künstliche Wimpern auswählen und anbringen - e)
-
Präparate zur Camouflage auswählen und anwenden
(§ 4 Abs. 1 Nr. 11)
- a)
-
Befunderhebung durchführen und Massageplan aufstellen - b)
-
Mittel und Wirkstoffe zur kosmetischen Massage unterscheiden und anwenden - c)
-
Massagearten unterscheiden - d)
-
manuelle Massagen zur Reinigung, Durchblutungsförderung, Muskellockerung und zur Entspannung unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen durchführen - e)
-
Techniken der manuellen Lymphdrainage unterscheiden - f)
-
apparativ unterstützte Massagen, insbesondere unter Einsatz von Reizstrom und mechanischen Hilfsmitteln durchführen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 12)
- a)
-
Auswirkungen des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens auf den Hautzustand unterscheiden
- b)
-
Empfehlungen zu gesunden Ernährungs- und Lebensweisen unterbreiten - c)
-
Bewegungs-, Haltungs- und Entspannungsübungen vorschlagen
Abschnitt 2: Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2
(§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- a)
-
Apparate und Instrumente zur permanenten Haarentfernung in ihrer Funktionsweise unterscheiden - b)
-
Wirkungen und Risiken der permanenten Haarentfernung unterscheiden und bewerten - c)
-
permanente Haarentfernung durchführen - d)
-
Ergebnis der permanenten Haarentfernung kontrollieren; Nachbehandlung durchführen
(§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- a)
-
Apparate und Instrumente zur Hydrotherapie in ihrer Funktionsweise unterscheiden - b)
-
Methoden und Wirkung hydrotherapeutischer Maßnahmen unterscheiden und mögliche Unverträglichkeiten erkennen - c)
-
Hydrotherapeutische Reizanwendungen in unterschiedlichen Temperaturbereichen anwenden
(§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- a)
-
Einsatzmöglichkeiten und Methoden der Gesichtsgestaltung unterscheiden - b)
-
Techniken, Hilfsmittel und Präparate typ- und situationsgerecht auswählen - c)
-
Maßnahmen der Gesichtsgestaltung durchführen
(§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- a)
-
Einsatzmöglichkeiten und Techniken des permanenten Make-ups unterscheiden - b)
-
Hilfsmittel und Präparate typgerecht auswählen und einsetzen - c)
-
über die Wirkung der Maßnahme aufklären und beraten - d)
-
Ergebnis des permanenten Make-ups kontrollieren und bewerten; Nachbehandlung durchführen
(§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- a)
-
Einsatzbereiche und Gestaltungsmöglichkeiten der Nagelmodellage unterscheiden - b)
-
Präparate, Materialien und Techniken zur Nagelmodellage auswählen - c)
-
künstliche Nägel anbringen, formen und gestalten
(§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- a)
-
krankhafte Veränderungen ermitteln und bei der Durchführung fußpflegerischer Maßnahmen berücksichtigen - b)
-
Maßnahmen zur Vorbeugung von Zehenfehlstellungen beherrschen und anwenden - c)
-
Nagelfehlstellungen unter Einsatz mechanischer Hilfsmittel beheben
(§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- a)
-
Indikationen und Kontraindikationen feststellen und im Kundengespräch erläutern - b)
-
Massagebereiche festlegen und Massageplan aufstellen - c)
-
Techniken der manuellen Lymphdrainage anwenden