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KOVAnpG 10 Art 7 Berlin-Klausel

Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes

Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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