Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
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KOVAnpG 10 Art 7 Berlin-Klausel
Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
Referenzen
- § 13 Abs. 1 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.