Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
KraftfAusbV 2001 § 2 Ausbildungsdauer
Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 21 R 209/15
13. Juli 2018
|
L 21 R 209/15 | 13. Juli 2018 |