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KraftfAusbV 2001 § 2 Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 21 R 209/15
13. Juli 2018
L 21 R 209/15 13. Juli 2018