Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte verfügen.
KraftstoffLBV § 17 Lieferpflicht
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
Referenzen
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