(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Themenbereiche der Anlage 1 Buchstabe A:
- 1.
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Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten, - 2.
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berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen, - 3.
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bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und in Gruppen und Teams zusammenarbeiten.
(2) § 14 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.