KrPflG 2004 § 27 Evaluation

Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege

Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 5 Nummer 2a gemacht wurden, Bericht.

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