Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.
KrW/AbfMeistPrV § 10 Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Referenzen
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