KrW/AbfMeistPrV § 10 Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.

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