Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1448) außer Kraft.
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KrWaffUnbrUmgV § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
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