KSchG
Kündigungsschutzgesetz
- § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
- § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
- § 2 Änderungskündigung
- § 3 Kündigungseinspruch
- § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 5 Zulassung verspäteter Klagen
- § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
- § 7 Wirksamwerden der Kündigung
- § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
- § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
- § 10 Höhe der Abfindung
- § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
- § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
- § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
- § 14 Angestellte in leitender Stellung
- § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
- § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
- § 17 Anzeigepflicht
- § 18 Entlassungssperre
- § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
- § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
- § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
- § 22 Ausnahmebetriebe
- § 23 Geltungsbereich
- § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
- § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
- § 25a Berlin-Klausel
- § 26 Inkrafttreten
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1317 (Neuf)
- Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 14.6.2021 I 1762 (Stand)
Versionen
- 14. Juni 2021 (ausgewählt)