Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
KunstUrhG § 42
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.