Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
-
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 6.
-
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, - 7.
-
Prüfen, Messen, Lehren, - 8.
-
Fügen, - 9.
-
manuelles Spanen und Umformen, - 10.
-
maschinelles Bearbeiten, - 11.
-
Instandhalten, - 12.
-
manuelles und maschinelles Umformen von Blechen, Rohren und Profilen, - 13.
-
Schweißen, Löten, thermisches Trennen, - 14.
-
Elektrotechnik, - 15.
-
Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten, - 16.
-
Anfertigen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen, - 17.
-
Anfertigen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungen mit Armaturen, - 18.
-
Montieren von Meß-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, - 19.
-
Anfertigen und Montieren von Tragekonstruktionen und Befestigungen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen, - 20.
-
Prüfen von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungen, - 21.
-
Prüfen von Funktionen; Inbetriebnehmen und Einstellen von Apparaten, Behältern und Anlagen, - 22.
-
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen, - 23.
-
Instandsetzen von Apparaten, Behältern und Rohrleitungen, - 24.
-
Transportieren von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten und Behältern, - 25.
-
Durchführen von Dämm- und Dichtungsmaßnahmen.